Bebauungsplan Nr. 30 a „Gennach – Südost II“ – Vorentwurf
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB findet im Zeitraum vom 14.08.2023 bis 15.09.2023 statt.
Der vom Gemeinderat am 15.06.2023 gebilligte Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 a „Gennach – Südost II“, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 15.06.2023, liegt im Rathaus der Gemeinde Langerringen, Hauptstr. 16 in 86853 Langerringen (Zimmer 01), im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter https://langerringen.de/gemeinde-verwaltung/ortsrecht/bebauungsplaene-und-bauleitplanung/ im Internet eingesehen werden.
In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplanes Nr. 30 a „Gennach – Südost II“ zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 30 a „Gennach – Südost II“ schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Die Unterlagen umfassen:
- Planzeichnung
- Textteil
- Begründung
- Anschreiben TÖB
- Anhörungsvordruck TÖB
Hinweise zum Datenschutz: