1. Änderung des Flächennutzungsplanes
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat Hiltenfingen hat in seiner Sitzung vom 19.01.2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Hiltenfingen (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) beschlossen.
In der Sitzung vom 05.04.2023 hat der Gemeinderat den Vorentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans (sachliche Teil-Flächennutzungsplanänderung Windkraft) in der Fassung vom 05.04.2023 gebilligt.
Es ist beabsichtigt, mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans geeignete Flächen im Gemeindegebiet als „Konzentrationsflächen Windenergie“ auszuweisen und für den übrigen Außenbereich die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB zu begründen.
Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Flächennutzungsplans erstreckt sich auf das gesamte Gemeindegebiet in Sinne von § 35 BauGB und ist in der Planzeichnung (A) ersichtlich.
Der Vorentwurf, bestehend aus der Planzeichnung (A), der Begründung (8), dem Umweltbericht (C) und den Verfahrensvermerken (D), jeweils in der Fassung vom 05.04.2023, liegt im Rathaus der Gemeinde Hiltenfingen, Schulweg 6, 86856 Hiltenfingen, sowie in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen, Hauptstraße 16, 86853 Langerringen, Zimmer 1, in der Zeit
vom 27. April 2023 bis einschließlich 29. Mai 2023
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Die Planunterlagen können ebenfalls online unter http://www.hiltenfingen.de/bebauunqsplaene-undbauleitp/anungl im Internet eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden (z. B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift).
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein späterer Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht, oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Bekanntmachung: 1. Änderung des Flächennutzungsplanes Hiltenfingen